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Rohmilch

Unter Rohmilch versteht man frische, unbehandelte Kuhmilch. Auf europäischer Ebene ist Rohmilch in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 geregelt und als „das unveränderte Gemelk von Nutztieren, das nicht über 40°C erhitzt und keiner Behandlung mit ähnlicher Wirkung unterzogen wurde“ definiert. Für die Verwertung von Rohmilch gelten strenge hygienische Auflagen.

In Deutschland darf Rohmilch nur unter bestimmten hygienischen Voraussetzungen und häufigen Kontrollen direkt ab Hof verkauft werden. Um die Infektionsgefahr zu minimieren, sollte Rohmilch vor dem Verzehr unbedingt abgekocht werden. Dieser Hinweis muss deutlich auf der Verpackung oder am Verkaufsort gekennzeichnet sein. Im Handel darf Rohmilch nur in Form von Vorzugsmilch verkauft werden. Diese ist wie Rohmilch unbehandelt und nur gefiltert und gekühlt. Im Unterschied zu anderen Milchsorten ist die Vorzugsmilch nicht mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet, sondern mit einem Verbrauchsdatum. Sie sollte spätestens 4 Tage nach der Gewinnung verbraucht werden.

Menschen mit einem schwachen Immunsystem (Säuglinge und Kleinkinder, kranke und ältere Personen) sollten auf den Verzehr von Rohmilch und Vorzugsmilch verzichten.

Quellen:

  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zu spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, EU Amtsblatt vom 30.04.2014, L139/55 ff
  • Lexikon der Milch (1988), S. 327-328, Prof. Dr. Edmund Renner, München