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Rohmilchgüteverordnung (RohmilchGütV)

Eine Neufassung der Milch-Güteverordnung wurde Mitte Dezember 2020 beschlossen und ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.
Die Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (Rohmilchgüteverordnung – RohmilchGütV) regelt die Untersuchung, Bewertung und Bezahlung der angelieferten Milch. Sie wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) herausgegeben.

Die für die Untersuchungen zugelassenen Stellen sind die jeweiligen Landeskontrollverbände bzw. in Süddeutschland der Milchprüfring.

Prüfungskriterien und Grenzwerte
In der Rohmilchgüteverordnung sind die Untersuchungsverfahren und die Untersuchungshäufigkeit für

  • den Fett- und Eiweißgehalt,
  • die bakteriologische Beschaffenheit (Keimzahl),
  • den Gehalt an somatischen Zellen,
  • den Nachweis von Hemmstofffreiheit,
  • und die Ermittlung des Gefrierpunkts

geregelt.

Außerdem legt die Rohmilchgüteverordnung bezahlungsrelevante Grenzwerte für die bakteriologische Beschaffenheit (Keimzahl) und den Gehalt an somatischen Zellen fest.

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