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EU-Ministerrat

Der EU-Ministerrat beschließt in der EU (bis 1993: EG) alle europäischen Gesetze.

Für jedes Politikfeld gibt es einen Ministerrat (z.B. Landwirtschaft, Innenpolitik, Umweltpolitik), in dem sich die jeweiligen Fachminister (z.B. Landwirtschaftsminister, Innenminister, Umweltminister) der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten treffen und gemeinsam beraten. Häufig muss das Europäische Parlament den Gesetzen noch zustimmen. In der Landwirtschaftspolitik jedoch kann der EU-Ministerrat oft ohne das Parlament beschließen. Das Parlament darf allerdings vorher seine Meinung zu einem Entwurf für ein EU-Gesetz sagen.