Für die Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse gewährt die Europäische Union Ausfuhrerstattungen, welche den Preisunterschied zwischen einem niedrigeren Weltmarkt- und dem höheren EU-Binnenmarktpreis ausgleichen sollen.
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Der Deckungsbeitrag ist der Betrag, der den landwirtschaftlichen Betrieben zur Bezahlung (Deckung) der ständigen Kosten (Fixkosten) zur Verfügung steht. Er ist die Differenz zwischen den Erlösen (Umsatz) und den variablen Kosten.