Großen Wirbel in der Presse verursachen die Meldungen über die transparente Darstellung von EU-Hilfsgeldern an Landwirte und Verarbeitungsbetriebe. Auch die Milchwirtschaft ist betroffen.
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Auf Drängen Deutschlands wurde bei den Beschlüssen über den sogenannten „Health Check“ der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) eine Umschichtung der Geldmittel beschlossen, die es Deutschland erlaubt, ab 2010 einen „Milchfonds“ einzuführen.
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Der Einfluss der EU auf unser tägliches Leben wird immer größer. Wer aber macht diese Gesetze? Wo werden sie diskutiert und verabschiedet? Und wer, nicht zuletzt, achtet auf ihre Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten?
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Die EU denkt darüber nach, die Milchquotenregelung nach dem 31. März 2015 ganz aufzugeben. Ab dem 1. April 2015 dürften die Landwirte somit wieder so viel Milch produzieren, wie sie wollen – allerdings müssten sie es auch schaffen, ihre Milchmengen auf dem dann vollkommen freien und von keinen staatlichen Eingriffen beeinflussten Markt zu verkaufen.
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Die Überproduktion im Milchsektor hatte zur Folge, dass die öffentliche Hand im großen Stil Milch und Butter aufkaufte und einlagerte, um den Preis auf dem Markt zu stützen. Doch dies wurde rasch sehr teuer.
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Das Genusstauglichkeitskennzeichen, neuerdings Identitätskennzeichen genannt, ist ein EU-weit einheitliches Symbol auf Verpackungen von Lebensmitteln tierischer Herkunft und ist somit auf allen Verpackungen von Milchprodukten zu finden.