Für die Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse gewährt die Europäische Union Ausfuhrerstattungen, welche den Preisunterschied zwischen einem niedrigeren Weltmarkt- und dem höheren EU-Binnenmarktpreis ausgleichen sollen.
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Die Landeskontrollverbände (LKV) sind zuständig für die Datenerfassung bei Milchkühen sowie für die Untersuchung der Milch, die von Milcherzeugern an die Molkereien geliefert wird.