Angesichts der momentanen Lage auf dem Milchmarkt hat die EU-Kommission sich entschieden, kurzfristig marktstützende Maßnahmen für den EU-Milchmarkt einzuführen. Der Entschluss geht auf die stark gesunkenen Milchpreise auf dem Weltmarkt zurück.
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Der Einfluss der EU auf unser tägliches Leben wird immer größer. Wer aber macht diese Gesetze? Wo werden sie diskutiert und verabschiedet? Und wer, nicht zuletzt, achtet auf ihre Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten?
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Die EU denkt darüber nach, die Milchquotenregelung nach dem 31. März 2015 ganz aufzugeben. Ab dem 1. April 2015 dürften die Landwirte somit wieder so viel Milch produzieren, wie sie wollen – allerdings müssten sie es auch schaffen, ihre Milchmengen auf dem dann vollkommen freien und von keinen staatlichen Eingriffen beeinflussten Markt zu verkaufen.
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Den hochwertigen Milchzucker erhält man durch die Weiterverarbeitung (Kristallisation) von Milch oder Molkenerzeugnissen. Er ist Bestandteil in Babynahrung und wird für verarbeitete Lebensmittel eingesetzt.