Das Bundeskartellamt hat einen Fallbericht veröffentlicht:
"Allgemeines Marktumfeld der Milchwirtschaft und aktuelle Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen"
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Am 29. April 2009 haben die Agrarministerinnen und –minister von Bund und Ländern beschlossen, deutsche Milcherzeuger und die Entwicklung des ländlichen Raumes verstärkt zu fördern. Hintergrund dieser Entscheidung ist die derzeitige schwierige Lage auf dem Milchmarkt.
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Die nationalen Einflussmöglichkeiten auf die Agrarpolitik im Allgemeinen und die Milchpolitik im Besonderen sind durch die weitgehenden EU-Zuständigkeiten begrenzt. Dennoch hat die Bundesrepublik Deutschland Mittel und Wege, um die nationale Milchpolitik zu gestalten.
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Auf Drängen Deutschlands wurde bei den Beschlüssen über den sogenannten „Health Check“ der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) eine Umschichtung der Geldmittel beschlossen, die es Deutschland erlaubt, ab 2010 einen „Milchfonds“ einzuführen.
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Es handelt sich um eine Kombination von Milch oder Milcherzeugnissen mit geschmackgebenden beigefügten Lebensmitteln, wobei der Milchanteil mindestens 70 Prozent betragen muss. Beispiele hierfür sind Fruchtjoghurt oder Fruchtkefir.