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Zellzahl

Die Zellzahl dient als Bewertungskriterium für die Rohmilchqualität. Anhand des Zellzahlgehalts der Milch kann die Eutergesundheit der Milchkühe beurteilt werden. Bei den somatischen (körpereigenen) Zellen handelt es sich zum Beispiel um Leukozyten (weiße Blutkörperchen), Phagozyten oder Epithelzellen.

Die Zellzahl wird in Zellen pro Milliliter angegeben. Die Zellzahlgrenze muss (für die Güteklassen 1 und 2) unter 400.000 Zellen pro Milliliter liegen.

Ein erhöhter Zellzahlgehalt bedeutet immer eine Leistungsminderung. Bereits Zellzahlgehalte, die über 200.000 liegen, weisen auf mangelnde Eutergesundheit hin. Spätestens bei Zellzahlen von 400.000 Zellen pro Milliliter, ist mit einer Leistungsminderung von mindestens 10 % zu rechnen.

Laut Milch-Güteverordnung muss der Zellgehalt der Anlieferungsmilch mindestens zweimal pro Monat kontrolliert werden. In der Regel wird der Zellgehalt jedoch häufiger untersucht.

Bei wiederholtem Überschreiten des Grenzwertes von 400.000 pro Milliliter somatischen Zellen in der Rohmilch wird der Auszahlungspreis für die Landwirte gekürzt.

Quellen:

  • Lexikon der Milch (1988), S. 408, Prof. Dr. Edmund Renner, München
  • Landesvereinigung der Milchwirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (www.dialog-milch.de)
  • Verordnung über die Güteprüfung und Bezahlung der Anlieferungsmilch (Milch-Güteverordnung)