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Rohmilch

Als Rohmilch bezeichnet man die frische, unbehandelte Kuhmilch.

In der Europäischen Union wird durch eine die Verordnung 853/2004 die Definition von Rohmilch gesetzlich geregelt. Demnach ist Rohmilch „das unveränderte Gemelk von Nutztieren, das nicht über 40 Grad Celsius erhitzt und keiner Behandlung mit ähnlicher Wirkung unterzogen wurde“.

Rohmilch muss als unbearbeitete Milch bei der Gewinnung, Lagerung und Abgabe besonders hohen Anforderungen hygienischer Art genügen. Rohmilch muss stets kühl gelagert werden und darf nur abgekocht getrunken werden.

Kauft man Rohmilch direkt beim Erzeugerhof ist diese nur gefiltert und gekühlt. Demgegenüber wird die sogenannte Vorzugsmilch, die wie die Rohmilch gefiltert und gekühlt wird, direkt nach dem Filtern unter strengen Hygieneanforderungen in Fertigpackungen abgefüllt. Sie muss aber ebenfalls vor dem Verzehr abgekocht werden. Dies steht auf der Verpackung bzw. am Ort des Verkaufs muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden.

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