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Milchquote

Die Milchquote begrenzt die Menge der insgesamt in der Europäischen Gemeinschaft (EG), später der Europäischen Union (EU), produzierten Milch. Verantwortlich für die Einführung der Milchquote und die Festlegung der Obergrenzen der Milchproduktion für jedes einzelne Mitgliedsland der EG war der EG-Ministerrat. Der Ministerrat orientierte sich dabei an der Milchproduktion der EG-Mitgliedsstaaten im Jahr 1981. Er verbot den Ländern mehr Milch herzustellen, als sie in diesem Jahr produziert hatten.

Die erste Milchquote wurde im Rahmen einer Europäischen Verordnung für den Zeitraum vom 2. April 1984 bis 31. März 1985 festgesetzt. Der Geltungszeitraum vom Monat April bis zum März des Folgejahres setzt sich bis heute fort, man spricht daher gemeinhin auch vom Milchquotenjahr.

Wie funktioniert die Milchquote?

Für die Errechnung der ersten Milchquote legte der EG-Ministerrat die Milchproduktion seiner Mitgliedstaaten aus dem Jahr 1981 plus 1 Prozent zu Grunde. Daraus ergab sich eine Tabelle, auf der für jeden Mitgliedstaat der EG (heute EU) die Menge an Milch verzeichnet war, die am Ende des Geltungsjahres nicht überschritten werden durfte. Für die damalige Bundesrepublik Deutschland war das im Geltungsjahr 1984/85 eine Menge von 23.248.000 Tonnen Milch. Das sind 23,25 Milliarden Kilogramm.

Vom Liter zum Kilo

Die Milchquote wird in einer Gewichtseinheit abgerechnet - in Tonnen, aber Milch wird in Litern geliefert. Um von Litern auf Kilos zu kommen wird ein Umrechnungsfaktor von 1,02 festgelegt. Das bedeutet: Ein Liter Milch entspricht 1,02 Kilogramm Milch. Dieser „Umrechnungskurs“ wird auf nationalstaatlicher Ebene festgesetzt.

Zwei Modelle

Um die Quote auf die Milchproduzenten aufzuteilen, hatte die EG zwei Modelle erarbeitet, zwischen denen die einzelnen Mitgliedstaaten der EU noch heute wählen können. Bei Modell 1 („Produktionsquote“) teilt der Mitgliedsstaat die Quote auf die Milchbetriebe auf und begrenzt so die Menge Milch, die der einzelne Landwirt produzieren kann.

Bei Modell 2 („Verarbeitungsquote“) teilt der EU-Mitgliedsstaat die Quote auf die Molkereien auf, d. h. er begrenzte die Milchmenge, welche die Molkereien verarbeiten können.Während sich die Bundesrepublik Deutschland für die Anwendung der „Produktionsquote“ entschied (und dies auch bis heute so beibehalten hat), wenden die meisten anderen Mitgliedsstaaten der EU das Modell 2 an, die sogenannte „Verarbeitungsquote“.

Die Strafabgabe

Wird am Ende des Milchquotenjahres festgestellt, dass in einem Mitgliedsland die Milchquote überschritten wurde, muss die Regierung dieses Landes eine Strafe an den Haushalt der Europäischen Union (früher Haushalt der EG) zahlen. Das Geld dafür ziehen die Regierungsstellen wieder von den Betrieben ein, die zu viel Milch geliefert haben. Anhand der festgehaltenen Lieferdaten kann genau festgestellt werden, welcher Betrieb seine Milchquote überschritten hat. Damit die Betriebe sich an die Quote halten, und daher auch die Staaten sich an die Milchquote halten können, hat die EU die Strafabgabe sehr hoch angesetzt. So hoch, dass sich eine Überproduktion an Milch für die Erzeuger nicht (mehr) lohnt. Bei einem durchschnittlichen Erzeugerpreis von 34,50 Euro pro 100 Kilogramm Milch im Jahr 2007 betrug die Strafabgabe für dieselbe Menge 27,83 Euro. Durch Verrechnung von Überlieferungen und Unterlieferungen von Milchquoten (der sogenannten Saldierung) reduziert sich dieser Betrag in der Regel aber für den einzelnen Milcherzeuger.

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Der Preis, den die Molkerei dem Landwirt für die von ihm gelieferte Milch bezahlt, ist der Auszahlungspreis.

Der Auszahlungspreis, auch Milchpreis genannt, wird in Cent je Kilogramm berechnet. Um von Liter auf Kilogramm zu...

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