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Landwirtschaftsgesetz (LwG)

Das Landwirtschaftsgesetz (LwG) ist ein Bundesgesetz und besteht als solches seit 1955. Das LwG regelt die langfristigen Ziele der deutschen Landwirtschaftspolitik. Zu diesen gehört die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, die Landwirtschaft wirtschaftlich zu fördern und die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung zu verbessern.

Kurz- bis mittelfristige agrarpolitische Entwicklungen benennt die Bundesregierung im Agrarbericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Bis zum Jahr 2007 erschien der Agrarbericht jährlich. Mithilfe eines gesetzlichen Beschlusses von 2007 wurde entschieden, dass die Bundesregierung ihren agrarpolitischen Bericht nur noch alle vier Jahre dem Parlament vorlegen muss. Künftig ist nur noch alle vier Jahre, erstmals ab dem Jahr 2011, ein Bericht zu übermitteln.

Des Weiteren enthält eine Vielzahl von Fachgesetzen spezifische Regulierungen für den Bereich Landwirtschaft. Da die Ziele im LwG seit 1955 bestehen und die Ziele der deutschen Agrarpolitik stark von der EU-Ebene beeinflusst bzw. vorgegeben werden, bestehen politische Überlegungen, eine Neufassung des LwGs zu erarbeiten.

Doch nicht nur Gesetze aus dem Bereich der Landwirtschaft sind für die Landwirte relevant. Für die Tätigkeit der Landwirte sind auch weitere Regulierungen von großer Bedeutung. Hier ist vor allem das Naturschutzrecht sowie das Boden- und Baurecht zu nennen.

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