Die Landeskontrollverbände (LKV) sind zuständig für die Datenerfassung bei Milchkühen sowie für die Untersuchung der Milch, die von Milcherzeugern an die Molkereien geliefert wird.
Die Grundlage für die Untersuchung der angelieferten Milch (Anlieferungsmilch) ist die Milch-Güteverordnung.
Zwar ist die Mitgliedschaft im Landeskontrollverband für Milchbauern freiwillig, allerdings sind 90 Prozent der Landwirte als Mitglieder im jeweiligen LKV vertreten.
Ihre Vorteile dabei: Der LKV macht einmal im Monat eine Melkabnahme. Dadurch stellt er fest, welche Menge Milch eine Milchkuh gibt. Bei der Melkabnahme werden auch Qualität und Inhaltsstoffe der Milch überprüft.
Anhand dieser Informationen kann der Bauer entscheiden, ob er eine bestimmte Milchkuh weiterhin züchterisch einsetzen wird oder wie er die einzelnen Tiere bedarfsgerecht zu füttern hat.
Die Bewertung und Einstufung der Anlieferungsmilch durch den Landeskontrollverband beeinflusst auch den Auszahlungspreis der Molkereien an die Milchbauern.
Als Rohmilch bezeichnet man die frische, unbehandelte Kuhmilch.
In der Europäischen Union wird durch eine die Verordnung 853/2004 die Definition von Rohmilch gesetzlich geregelt. Demnach ist Rohmilch „das unveränderte Gemelk...