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Gemeinsame Marktorganisation (GMO)

Die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) ist ein Regelwerk, mit dem die Landwirtschaftsminister im EU-Ministerrat die Produktion und den Verkauf für die verschiedenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse der EU-Mitgliedsstaaten geregelt haben z. B. für Zucker aus Deutschland und Österreich, für Rindfleisch aus Irland und Polen, für Wein aus Griechenland und Lettland. Organisation meint in diesem Fall, dass z. B. Handelsklassen für Fleisch entwickelt wurden, an denen sich Viehbauern wie Käufer orientieren können.

In der GMO werden die Maßnahmen zu Garantiepreisen und Exportsubventionen definiert. Diese Maßnahmen sollen helfen, dass die Landwirte ihre Erzeugnisse zu einem guten Preis verkaufen können.

Bis 2007 gab es viele verschiedene GMOs und somit viele einzelne Regelwerke für die jeweiligen Erzeugnisse wie Milch, Obst und Gemüse. Im Juni 2007 wurden alle GMOs vom EU-Ministerrat zusammengefasst. Das macht die Regelungen übersichtlicher, und der Verwaltungsaufwand wird kleiner.