Wie heißt die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz?

Die Antwort "Ursula Heinen-Esser" ist leider falsch.
Die richtige Antwort wäre "Ilse Aigner" gewesen.

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Quelle: cw-design / www.photocase.com

Institutionen und Zuständigkeiten in der deutschen Milchpolitik

Die Agrarpolitik der EU-Mitgliedsstaaten wird zu großen Teilen auf EU-Ebene gestaltet. Änderungen in der Agrarpolitik werden somit in erster Linie auf EU-Ebene vom EU-Ministerrat beraten und beschlossen und nicht von den Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Der Gestaltungsspielraum der deutschen Politik ist also vergleichsweise gering. Die Rolle der Bundes- und Landesbehörden ist oftmals die der Umsetzung der EU-Regelungen. Die Rechtsetzung findet, falls erforderlich, auf Bundesebene statt.

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Die Zuständigkeit für die Milchpolitik in Deutschland liegt beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. In Sachen Milchpolitik soll das Ministerium helfen, wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaftsbetriebe zu erhalten, die Sicherheit der Lebensmittel und die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten.

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner (CSU), leitet das Ministerium. Sie ist als Mitglied der Bundesregierung für die Ausrichtung der deutschen Landwirtschaftspolitik verantwortlich und vertritt Deutschland in den Sitzungen des EU-Ministerrates, wenn es dort um die Landwirtschaft geht.

Für die Umsetzung der Regierungsaufgaben ist das Ministerium in sieben fachliche Abteilungen unterteilt. Diese Abteilungen haben die Aufgabe, Gesetzesentwürfe vorzubereiten und mit anderen Ministerien abzustimmen, zu bereits verabschiedeten Gesetzen Durchführungsbestimmungen zu erlassen und die ordnungsgemäße Ausführung der Gesetze und Durchführungsbestimmungen (Verordnungen) zu überwachen. Oberster Beamter ist der Staatssekretär Gert Lindemann.
 
Für einen besseren Informationsfluss zwischen Ministerium und Parlament sorgen die beiden parlamentarischen Staatssekretäre, die gleichzeitig auch Mitglieder des Bundestages sind. Dies sind Dr. Gerd Müller (CSU) und Ursula Heinen (CDU).

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist eine dem Ministerium untergeordnete Behörde. Das Bundesamt nimmt hoheitliche Aufgaben im Bereich des Risikomanagements und Zulassungsaufgaben für Stoffe und Produkte wahr, die Risiken gesundheitlicher Art bergen können und mittelbar oder unmittelbar mit der Lebensmittelsicherheit in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus nimmt es Koordinierungsaufgaben des Bundes wahr und stellt Referenz- und Serviceleistungen für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zur Verfügung.

Zur wissenschaftlichen Beratung in landwirtschaftlichen Fragen ist beim Ministerium der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik eingerichtet.

Bundestag

Im Bundestag werden die Bundesgesetze zur Landwirtschaft beschlossen. Dazu werden diese Gesetze zuerst im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft beraten. Der Ausschuss hat 31 Mitglieder, den Vorsitz hat Ulrike Höfken (Bündnis 90/Die Grünen). In den Ausschusssitzungen nehmen auch Experten aus Wissenschaft und von Verbänden Stellung. Der Ausschuss hat bereits über Themen wie die EU-Agrarreformen und die Milchquote debattiert. Der Bundestag verabschiedet die Gesetze ggfs. unter Mitwirkung des Bundesrates.

Bundesrat

Im Bundesrat sitzen Vertreter der Regierungen der Bundesländer. Über den Bundesrat sind die Bundesländer an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Der Bundesrat kann grundsätzlich zu allen Gesetzesvorhaben Stellung nehmen, er kann aber nur bei zustimmungspflichtigen Gesetzen den Gesetzentwurf scheitern lassen. Mehr Informationen dazu hier. Der Bundesrat kann aber auch eigene Gesetzesinitiativen an den Bundestag weiterleiten. Einen solchen Einbringungsbeschluss kann der Bundesrat auf Antrag eines oder mehrerer Länder mit absoluter Mehrheit beschließen.

Auf Antrag des Freistaates Bayern hatte der Bundesrat zum Beispiel am 20. Oktober 2008 über die Abschaffung der Molkereisaldierung beraten. Ein weiterer Punkt auf der Agenda der damaligen Plenarsitzung war die Veränderung des Umrechnungsfaktors für Milch von Litern in Kilogramm. Dies geschah auf Antrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, da der Umrechnungsfaktor in der „Milchgüteverordnung“ niedergelegt ist. Für solche Verordnungen hat das Bundesministerium die Zuständigkeit. Diese Verordnungen können somit nur auf Initiative des Bundesministeriums geändert werden.

Bundesländer

Die jeweils zuständigen Landesministerien sind im Bereich der Landwirtschaft vor allem für die ordnungsgemäße Umsetzung der EU- und Bundesgesetzgebung zuständig. Für die Lebensmittelkontrolle obliegt den Bundesländern die alleinige Zuständigkeit. Die jeweilig zuständige Behörde eines Bundeslandes prüft also im Herstellungsbetrieb und im Laden den einwandfreien Zustand der Ware.

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