Die Agrarpolitik der EU-Mitgliedsstaaten wird zu großen Teilen auf EU-Ebene gestaltet. Änderungen in der Agrarpolitik werden somit in erster Linie auf EU-Ebene vom EU-Ministerrat beraten und beschlossen und nicht von den Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten.
Der Gestaltungsspielraum der deutschen Politik ist also vergleichsweise gering. Die Rolle der Bundes- und Landesbehörden ist oftmals die der Umsetzung der EU-Regelungen. Die Rechtsetzung findet, falls erforderlich, auf Bundesebene statt.

Export 44%
Lebensmittelhandel 40%
Industrie, Ernährungsgewerbe, Großverbraucher 16%weiterlesen