Angesichts der momentanen Lage auf dem Milchmarkt hat die EU-Kommission sich entschieden, kurzfristig marktstützende Maßnahmen für den EU-Milchmarkt einzuführen. Der Entschluss geht auf die stark gesunkenen Milchpreise auf dem Weltmarkt zurück.
Im Zeitraum vom 23. Januar bis zum 6. November 2009 unterstützte die EU-Kommission in Brüssel wieder den europäischen Milchmarkt.
Bei der Ausfuhr von Milcherzeugnissen in Länder außerhalb der EU wurden wieder Exportförderungen (sogenannte Erstattungen) in Drittländer (Nicht-EU-Staaten) gezahlt (zwischen Juni 2007 bis Januar 2009 keine Erstattungen). Die Förderung im Einzelnen lag etwa bei 0,22 Euro/kg für Käse, 0,45 Euro/kg für Butter, 0,26 Euro/kg für Vollmilchpulver und 0,17 Euro/kg für Magermilchpulver.
Die Gewährung der Exportbeihilfe erfolgt im Rahmen internationaler Handelsabkommen und ist nach den geltenden Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) gestattet.
Seit 2005 waren die EU-Exporterstattungen für die verschiedenen Milcherzeugnisse entweder extrem zurückgefahren oder ganz ausgesetzt worden.
Die Europäische Kommission hat betont, dass die im Januar 2009 beschlossene Maßnahme nur vorübergehenden Charakter habe, bis die Milchpreise sich in der EU wieder stabilisiert haben.
Von der Entscheidung der Europäischen Kommission bleiben die Exporte von Milchprodukten innerhalb der EU unberührt. Die Export-/Import-Beziehungen der EU-Mitgliedsstaaten untereinander machen den größten Anteil der Außenhandelsbeziehungen der EU für Milch aus (rund 80 Prozent). Nur etwa 20 Prozent gehen dann wiederum größtenteils an die Hauptabnehmer nach Russland, Südosteuropa oder andere zahlungskräftige Staaten wie Saudi Arabien.
2007 gingen von fast 243.000 Tonnen deutscher Exporte an Trockenmilchprodukten über 210.000 Tonnen an andere EU-Staaten, während weniger als 32.000 Tonnen an Länder außerhalb der EU geliefert wurden.
2008 verließen 180.000 Tonnen Magermilchpulver die EU in Richtung Weltmarkt, während die USA 400.000 Tonnen Magermilchpulver exportierten. Die USA steigerten dabei ihre Ausfuhren an Magermilchpulver um über 50 Prozent im Vergleich zu 2007. Im Gegensatz dazu gingen die Exporte der EU um 10 Prozent gegenüber 2007 zurück.
Im Zuge der WTO-Verhandlungen sollen bis Ende 2013 alle Arten von Ausfuhrerstattungen beseitigt werden. Darunter fallen auch Exportkredite, wie sie von den USA gewährt werden, oder Exportmonopole, die es z. B. in Australien und in Kanada gibt. Diese Maßnahmen lassen die Preise für Milchprodukte aus der EU fallen. 
Mehr zur Ausfuhrerstattung siehe auch Artikel Ausfuhrerstattung/Exporterstattung.
Nähere Informationen zu den aktuellen Exporterstattungen halten das Hauptzollamt Hamburg-Jonas und die Bundesanstalt für Ernährung bereit.
Detaillierte Angaben über die Marktordnungspreise der Europäischen Union im Milchsektor und die Entwicklung des internationalen Handels mit Milchprodukten finden Sie hier unter "Weitere Informationen".

Export 44%
Lebensmittelhandel 40%
Industrie, Ernährungsgewerbe, Großverbraucher 16%weiterlesen