Das Bundeskartellamt hat einen Fallbericht veröffentlicht: "Allgemeines Marktumfeld der Milchwirtschaft und aktuelle Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen"
In dem Bericht geht das Kartellamt (www.bundeskartellamt.de) nochmals auf die Forderungen zur Festlegung eines Mindestpreises für Rohmilch ein. Nach Ansicht des Amtes können lediglich "Empfehlungen" ausgesprochen werden, während vertragliche Zusagen kartellrechtswidrig wären.
Außerdem argumentiert das Amt gegen eine Festlegung von niedrigeren Produktionsmengen von Milch zur Stabilisierung des Preises.

Export 44%
Lebensmittelhandel 40%
Industrie, Ernährungsgewerbe, Großverbraucher 16%weiterlesen