EU-Parlament in Straßburg
EU-Parlament in Straßburg - Quelle: altplecher / www.photocase.com

Institutionen der Europäischen Union (EU)

In der Europäischen Union, ist „Milch“ ein viel diskutiertes Thema. Sie beschäftigt unterschiedliche Gremien.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist die Verwaltung der Europäischen Union. Als solche erarbeitet sie die Gesetzesvorhaben der EU. Sie setzt sich zusammen aus dem Kommissionspräsidenten und insgesamt 26 EU-Kommissaren, von denen jeder aus einem der EU-Mitgliedsländer stammt und für einen bestimmten Fachbereich zuständig ist, z.B. Außenpolitik, Verbraucherschutz, Verkehr oder Handel.

Wichtig anzumerken ist, dass die EU-Kommissare nicht als Abgesandte ihrer Länder zu verstehen sind, sondern dass sie ihr Amt absolut unparteiisch und objektiv ausüben sollen. Der deutsche EU-Kommissar ist derzeit Günther Oettinger (CDU). Er ist für den Bereich Energie zuständig. Dacian Cioloş (Rumänien) übernimmt das Landwirtschaftsressort, John Dalli (Malta) wird Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, Connie Hedegaard Kommissarin für Klimaschutz und Janez Potočnik Kommissar für Umwelt. Hier erhalten Sie nähere Informationen über die Kommissare.

Die EU-Kommissare verfügen über ihren eigenen Mitarbeiterstab, das Kabinett. Es besteht aus sechs bis neun politischen Beamten. Diese Mitarbeiter versorgen den Kommissar bzw. die Kommissarin mit allen wichtigen Informationen zu den anstehenden Themen des jeweiligen Fachbereichs und stimmen sich mit den Kabinetten anderer Kommissare über Gesetzesentwürfe ab.

Der Präsident der EU-Kommission

Die Leitung der EU-Kommission liegt beim Kommissionspräsident. Derzeitiger Kommissionspräsident ist der Portugiese José Manuel Barroso. Der Kommissionspräsident wird in gemeinsamer Abstimmung von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten benannt und anschließend vom Europäischen Parlament bestätigt.

Organisation

In Absprache mit den Regierungen der Mitgliedstaaten benennt der Kommissionspräsident die Kommissare und weist ihnen ein politisches Themengebiet zu. Die designierten Kommissare werden dann von den thematisch zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlamentes befragt. Danach stellt sich das Kommissionskollegium als Ganzes dem Votum des Europäischen Parlamentes. Findet die Kommission im Europäischen Parlament Zustimmung, wird sie vom Rat der Europäischen Staats- und Regierungschefs auf fünf Jahre ernannt. Die jetzige Kommission ist seit 2004 im Amt, sie wird also 2009 neu bestimmt.

Generaldirektion

Der Mitarbeiterstab der Kommissare gliedert sich in die so genannten Generaldirektionen. Jede Generaldirektion befasst sich mit einem bestimmten Themenkomplex. Der Leiter und oberste Beamte einer Generaldirektion ist der Generaldirektor. Sein politischer Chef und direkter Vorgesetzter ist der Kommissar. Der Aufbau der EU-Kommission mit Kommissaren und Generaldirektoren ist also vergleichbar mit dem Aufbau einer Regierung mit mehreren Ministerien, Ministern und Staatssekretären.

Generaldirektion Landwirtschaft und Entwicklung ländlicher Räume

Für das Thema Milch ist die EU-Generaldirektion „Landwirtschaft und Entwicklung ländlicher Räume“ („DG Agri“) zuständig. Generaldirektor ist der Franzose Jean-Luc Demarty. Die DG Agri ist u.a. mit dem Management der gemeinsamen Agrarmarktorganisation der EU, den Marktstützungsmechanismen sowie der Entwicklung ländlicher Räume befasst.

EU-Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz

Die EU-Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz ist für das Thema Milch ebenfalls von großer Bedeutung, weil sie für alle Fragen zur Lebensmittelsicherheit sowie für das Wohl der Tiere verantwortlich ist. Sie legt auch fest, welche Stoffe in welchem Lebensmittel enthalten sein dürfen, sofern sie innerhalb der EU hergestellt und auf den Markt gebracht werden. Sie überwacht zudem, welches Futter die Landwirte an ihre Tiere verfüttern dürfen, was in diesem Futter enthalten sein darf und was nicht. Generaldirektor der EU-Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz (DG Sanco) ist der Brite Robert Madelin.

Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat)

Der Ministerrat ist das wichtigste Entscheidungsorgan in der EU. Im Ministerrat treffen sich die jeweiligen Fachminister der 27 EU-Mitgliedstaaten (z.B. die Landwirtschaftsminister oder die Verbraucherschutzminister), um über neue Gesetze und Regulierungen der EU zu beraten. Derzeit gibt es neun verschiedene Ministerräte für neun politische Fachbereiche:
Außenbeziehungen; Wirtschaft und Finanzen; Justiz und Inneres; Beschäftigungs- und Sozialpolitik; Wettbewerbsfähigkeit; Umwelt; Bildung; Jugend und Kultur; Verkehr; Telekommunikation und Energie sowie Landwirtschaft und Fischerei. Deutschland ist durch den Bundeslandwirtschaftsminister bzw. die Bundeslandwirtschaftsministerin auf den Sitzungen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei vertreten, die einmal im Monat stattfinden.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament wird seit 1979 alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union direkt gewählt. Während das EU-Parlament in einigen Politikbereichen seine Zustimmung zu den vom EU-Ministerrat beschlossenen EU-Gesetzen geben muss, gilt das nicht für die Gemeinsame Agrarpolitik. Hier hat das Europäische Parlament zwar die Möglichkeit seine Meinung zu Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission darzulegen und Änderungsvorschläge einzureichen, hat aber keine Mittel, Kommissionsvorhaben aufgrund parlamentarische Befugnisse zu verändern, zu blockieren oder zu verhindern.
Hier finden Sie die 99 deutschen Abgeordeneten im Europäischen Parlament.

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