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Die nationalen Instrumente der Milchpolitik

Die nationalen Einflussmöglichkeiten auf die Agrarpolitik im Allgemeinen und die Milchpolitik im Besonderen sind durch die weitgehenden EU-Zuständigkeiten begrenzt. Dennoch hat die Bundesrepublik Deutschland Mittel und Wege, um die nationale Milchpolitik zu gestalten.

Das Landwirtschaftsgesetz

Das Landwirtschaftsgesetz (LwG) ist ein Bundesgesetz und besteht als solches seit 1955. Das LwG regelt die langfristigen Ziele der deutschen Landwirtschaftspolitik. Zu diesen gehört die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, die Landwirtschaft wirtschaftlich zu fördern und die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung zu verbessern.

Kurz- bis mittelfristige agrarpolitische Entwicklungen benennt die Bundesregierung im Agrarbericht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Bis zum Jahr 2007 erschien der Agrarbericht jährlich. Mithilfe eines gesetzlichen Beschlusses von 2007 wurde entschieden, dass die Bundesregierung ihren agrarpolitischen Bericht nur noch alle vier Jahre dem Parlament vorlegen muss. Der nächste Bericht wird 2011 veröffentlicht.

Des Weiteren enthält eine Vielzahl von Fachgesetzen spezifische Regulierungen für den Bereich Landwirtschaft. Da die Ziele im LwG seit 1955 bestehen und die Ziele der deutschen Agrarpolitik stark von der EU-Ebene beeinflusst bzw. vorgegeben werden, bestehen politische Überlegungen, eine Neufassung des LwGs zu erarbeiten.

Doch nicht nur Gesetze aus dem Bereich der Landwirtschaft sind für die Landwirte relevant. Für die Tätigkeit der Landwirte sind auch weitere Regulierungen von großer Bedeutung. Hier ist vor allem das Naturschutzrecht sowie das Boden- und Baurecht zu nennen.

Der Umrechnungsfaktor

Die Milchquote, mit der die EU die produzierte Milchmenge reguliert, wird in einer Gewichtseinheit abgerechnet, in Tonnen, aber Milch wird in Litern geliefert. Dieser „Umrechnungskurs“ wird auf nationalstaatlicher Ebene festgelegt. Daraus ergibt sich ein gewisser Spielraum hinsichtlich der Menge Milch, die von den Milcherzeugern geliefert werden kann. Denn je schwerer ein Liter Milch gerechnet wird, desto weniger Milch kann angeliefert werden, will der Milcherzeuger nicht die Quote überliefern. Um von Litern auf Kilos zu kommen wird in Deutschland gerechnet, dass ein Liter 1,02 Kilogramm Milch entspricht.

Auf dem nationalen "Milchgipfel" von Juli 2008 hatten Teile der Landwirtschaft gefordert, die Menge Milch, die auf dem Markt ist, wirksam zu begrenzen. Dazu sollte auch die Anhebung des Umrechnungsfaktors von zur Zeit 1,02 Kilogramm por Liter auf 1,03 Kilogramm pro Liter beitragen. Diese Änderung des Umrechnungsfaktors wurde im Oktober 2008 im Bundesrat besprochen und von der Mehrheit der Bundesländer abgelehnt. Eine solche Änderung hätte zur Folge gehabt, dass insgesamt weniger Milch auf den Markt gelangen würde (ein Liter weniger pro 100 Kilogramm Milch). Dadurch würde der Auszahlungspreis für Milch steigen. Davon würden vor allem kleinere Betriebe profitieren, die relativ wenig Milch anliefern.

Saldierung

Die Saldierung ist ein Verfahren, nach dem die Überlieferung und Unterlieferung der Milchquote für einzelne Molkereien einerseits und für ganz Deutschland andererseits gegeneinander aufgerechnet werden. Diese Saldierung findet in Deutschland in zwei Schritten statt:

1. Molkereisaldierung

Im Rahmen der Molkereisaldierung werden die an eine Molkerei gelieferten Milchmengen der jeweiligen Milcherzeuger mit den zugewiesenen Lieferquoten verglichen. Dadurch werden die Überlieferungen und Unterlieferungen der einzelnen Erzeuger bestimmt. Nun können die Überlieferungen und Unterlieferungen miteinander verrechnet werden. Seit 2006 gehen Überlieferungen nur noch bis maximal 10 Prozent der betrieblichen Quoten in die Molkereisaldierung ein. Darüber hinausgehende Überlieferungen gehen direkt in die Bundessaldierung ein (siehe unten). Dieser Schwellenwert wurde eingerichtet, um zu hohen Überlieferungen einzelner Betriebe entgegenzuwirken. Aus der Verrechnung der Summe der Unterlieferungen und der Summe der Überlieferungen geht hervor, ob in einer Molkerei insgesamt zu viel oder weniger als von der Milchquote erlaubt angeliefert wurde. Das Ergebnis für jede Molkerei (entweder noch ungenutzte Quote oder bereits überzogene Quote) geht in die Bundessaldierung ein.

2. Bundessaldierung

Die Bundessaldierung verrechnet die Überlieferungen und Unterlieferungen aller deutschen Molkereien. Zu den Überlieferungen der Molkereien kommen auch noch die Anteile der Überlieferungen einzelner Betriebe hinzu, die 10 Prozent der betrieblichen Quote übersteigen (bis 10 Prozent geht die Überlieferung in die Molkereisaldierung ein). Wiederum werden die Unterlieferungsmengen und die Überlieferungsmengen verglichen. Es wird ein Saldierungsschlüssel errechnet, der angibt, wie viel Prozent der in der Bundessaldierung stehenden Überlieferung mit Unterlieferungen verrechnet (saldiert) werden konnte. Liegt dieser bei 100 Prozent, sind genug Unterlieferungen vorhanden, um alle Überlieferungen auszugleichen. Damit sind alle Überlieferungen abgabefrei. Liegt der Schlüssel darunter, müssen die Überlieferer anteilig die Strafabgabe zahlen. Liegt der Saldierungsschlüssel z.B. bei 20 Prozent (nur 20 Prozent der überlieferten Menge konnte durch Unterlieferungen ausgeglichen werden), müssen alle Überlieferer auf 80 Prozent ihrer Überlieferungsmenge die Strafabgabe für zu viel gelieferte Milch zahlen (27,83 Cent je Kilogramm).

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Milkipedia - Das Milchlexikon

Milchmischgetränke

Milchmischgetränke sind eine Mischung von Milch verschiedener Wärmebehandlungen und verschiedener Fettgehalte mit Aromakomponenten (z.B. Kakao, Vanille, Frucht) mit einem Zuckergehalt von etwa 4 Prozent.

Quelle: CMA

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