Die Reduzierung der garantierten Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Zuge der Liberalisierung der Agrarmärkte führte auch zu Preisrückgängen bei Milchprodukten. Um die dadurch sinkenden Preise für die Milcherzeuger teilweise auszugleichen und die Stabilität der landwirtschaftlichen Einkommen zu gewährleisten, wurden eine direkte Zahlung an die Landwirte, die Milchprämie, eingeführt.
Direktzahlungen werden Landwirten zur Stützung ihrer Einkommen gewährt. Damit unterscheiden sie sich von Preisstützungen, bei denen die Stabilisierung der Einkommen durch die Stützung der Preise erfolgt, die die Landwirte beim Verkauf ihrer Erzeugnisse auf dem Markt erhalten. Durch Direktzahlungen soll ein Ausgleich für die niedrigeren Preise geschaffen werden, die Landwirte für ihre Produkte nach der EU-Agrarreform in 2003 auf dem Markt erhielten. So wurden beispielsweise die Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver gesenkt. Als Teilausgleich für die darauffolgend sinkenden Milchpreise und der dadurch entstandenen Einkommensverluste für die Milcherzeuger wurde im Jahre 2004 die sogenannte Milchprämie eingeführt.
Export 44%
Lebensmittelhandel 40%
Industrie, Ernährungsgewerbe, Großverbraucher 16%weiterlesen