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Die Direktzahlungen der EU an die Milcherzeuger

Die Reduzierung der garantierten Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Zuge der Liberalisierung der Agrarmärkte führte auch zu Preisrückgängen bei Milchprodukten. Um die dadurch sinkenden Preise für die Milcherzeuger teilweise auszugleichen und die Stabilität der landwirtschaftlichen Einkommen zu gewährleisten, wurden eine direkte Zahlung an die Landwirte, die Milchprämie, eingeführt.

Direktzahlungen werden Landwirten zur Stützung ihrer Einkommen gewährt. Damit unterscheiden sie sich von Preisstützungen, bei denen die Stabilisierung der Einkommen durch die Stützung der Preise erfolgt, die die Landwirte beim Verkauf ihrer Erzeugnisse auf dem Markt erhalten. Durch Direktzahlungen soll ein Ausgleich für die niedrigeren Preise geschaffen werden, die Landwirte für ihre Produkte nach der EU-Agrarreform in 2003 auf dem Markt erhielten. So wurden beispielsweise die Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver gesenkt. Als Teilausgleich für die darauffolgend sinkenden Milchpreise und der dadurch entstandenen Einkommensverluste für die Milcherzeuger wurde im Jahre 2004 die sogenannte Milchprämie eingeführt.

Die Milchprämie

Die Milchprämie ist eine direkte Zahlung an die Milcherzeuger, die im Jahre 2004 im Zuge der Interventionspreissenkungen bei Butter und Magermilchpulver in der Praxis eingeführt wurde. So ist die Milchprämie an die jeweilige Milchquote des Erzeugers gekoppelt, das heißt, je Kilogramm Milch erhielt der Erzeuger einen festen Betrag. Dieser Betrag stieg von 1,182 Cent pro Kilogramm in 2004 auf über 2,386 Cent/kg in 2005 und auf 3,55 Cent/kg im Jahre 2006 an.


Ab 2005 wurden die Prämienzahlungen, sowohl die Milchprämie als auch die Tierprämien (beispielsweise die Mutterkuhprämie, Mutterschafprämie oder die Sonderprämie für männliche Rinder) zusammengefasst. Ab 2010 werden diese in das Flächenprämiensystem überführt. Die Milchprämie wird somit von der Produktion entkoppelt, auf die Betriebsfläche umgelegt und von der Höhe der Produktionsmenge unabhängig.
Die Grundsicherung findet dann über die Fläche statt, wobei der Landwirt entscheiden kann, welche Produkte er produzieren möchte. Im Durchschnitt bekommt jeder deutsche Landwirt eine Prämie von 340 Euro pro Hektar. Selbst wenn ein Milchviehhalter die Milcherzeugung aufgibt, aber seine Flächen behält, erhält er eine Prämienzahlung.

Die Direktbeihilfen für die Bauern betragen im Zeitraum 2009/2010 39.973 Mio. Euro.



In Deutschland beträgt der Anteil der Direktbeihilfen am Einkommen der Bauern 56 Prozent.


Das Zusammenspiel von Direktzahlungen und marktstützenden Instrumenten

Da sowohl die Direktzahlungen an die Landwirte als auch die Marktstützungsinstrumente aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert werden, ist im Milchsektor aufgrund der geleisteten Zahlungen an die Milcherzeuger der Finanzrahmen für marktstützende Maßnahmen geringer geworden. So wurden beispielsweise Butterbeihilfen oder Exporterstattungen für Milchpulver gekürzt. Seit 2005 waren die EU-Exporterstattungen für die verschiedenen Milcherzeugnisse entweder drastisch zurückgefahren oder ganz ausgesetzt worden. Angesichts der momentanen Lage auf dem Milchmarkt hat die EU-Kommission sich im Januar 2009 entschieden, kurzfristig marktstützende Maßnahmen für den EU-Milchmarkt einzuführen (siehe auch EU-Kommission unterstützt Milchmarkt). Die Erstattungen wurden im November 2009 wieder "auf Null gesetzt".

Von den 4.671 Mio. Euro marktbezogenen Ausgaben wurden für den Zeitraum 2009/2010 lediglich 943 Mio. Euro für Milch eingeplant. Im Vergleich zu den Direktzahlungen an die Bauern im selben Zeitraum (39.973 Mio. Euro) sind das nur 2,4 Prozent! Dabei sorgt die Marktstützung für einen stabilen Milcherzeugerpreis, die Direktzahlungen sind jedoch der Einkommensausgleich für den Bauern durch die Veränderung der Agrar-Politik.


Die Beihilfen der EU liegen z.B. in Deutschland über dem Durchschnitt. Wiederum liegen die Beihilfen in Ländern wie Litauen weit unter dem Durchschnitt. Das Ziel der EU ist, solche Über- bzw. Unterzahlungen anzugleichen und auf einem Niveau zu halten.





Weitere Informationen zu Direktzahlungen und den Instrumenten der Gemeinsamen Agrarpolitik finden Sie hier und auf den Seiten der Europäischen Kommission und des Deutschen Bauernverbandes.

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