1957 gründeten Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande die Europäische Gemeinschaft (EG). Mit diesem Zusammenschluss sollte die Ernährung der Bevölkerung der beteiligten Staaten sichergestellt und eine gemeinsame Wirtschaftspolitik gefördert werden. Dazu wurde in den Gründungsverträgen der EG, den sogenannten Römischen Verträgen, eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) festgeschrieben.
Im Jahre 1993 wurde aus der Europäischen Gemeinschaft (EG) die Europäische Union (EU), mit erheblich erweiterten Zielen als nur einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Gleichwohl bleiben Fragen zur Wirtschaftspolitik auch für die Verantwortlichen der Europäischen Union von zentraler Bedeutung. Nach wie vor betreibt die EU eine Gemeinsame Agrarpolitik. Deren Zweck war und ist es einerseits, den Landwirten ein sicheres Einkommen zu ermöglichen. Andererseits soll sie dem europäischen Konsumenten stabile Preise, eine konstant hohe Qualität bei allen Produkten sowie größtmögliche Unabhängigkeit von außereuropäischen Märkten garantieren.
Garantiepreise für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Erreicht werden sollten die Ziele einer Gemeinsamen Agrarpolitik zunächst vor allem über Garantiepreise. Alle Landwirte der EG, egal ob Italiener oder Niederländer, sollten beim Verkauf ihrer Erzeugnisse auf dem europäischen Markt für ihre Produkte denselben finanziellen Gegenwert erhalten. Der EG-Ministerrat legte dazu sogenannte „Richtpreise“ fest. Das sind Preise, die die Landwirte beim Absatz ihrer Produkte am Markt fordern sollten. Festgelegt wurde dieser Richtpreis von der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für landwirtschaftliche Basisprodukte wie Zucker und Schweinefleisch, für Eier und Getreide, für Milch und Butter. Im Jahr 1968 wurde eine Marktordnung für Milch eingeführt.
War den Konsumenten dieser Preis zu teuer, waren die Landwirte freilich gezwungen, ihre Ware unter dem Richtpreis zu verkaufen, wenn sie nicht zusehen wollten, wie ihr Gemüse verfault und ihre Milch sauer wurde. Fiel der Preis trotzdem weiter und unterschritt schließlich eine bestimmte Untergrenze, griffen die staatlichen Stellen ein: Sie kauften den Molkereien die Ware ab. Diese sogenannten Stützkäufe wurden getätigt, sobald der Marktpreis unter eine bestimmte Schwelle des Richtpreises fiel. Die gekauften Mengen wurden eingelagert, bis die Preise wieder stiegen, um sie dann wieder dem Markt zuzuführen. Nicht selten freilich wurden die durch Stützkäufe abgenommenen Waren auch als Lebensmittelspende in ärmere Länder ausgeführt. Oder die EG bezahlte Zuschüsse, damit die Verarbeiter ihre Erzeugnisse, anstatt sie auf dem nationalen oder europäischen Markt zu verkaufen, auf den Weltmarkt exportierten. In diesem Fall erschienen die Zuschüsse (Exportzuschüsse) notwendig, weil die Preise auf dem Weltmarkt unter den Preisen lagen, die in der EG für entsprechende Produkte bezahlt wurden.
Was aber, wenn die Preise über lange Zeit nicht wieder anstiegen – was insbesondere in den 70er Jahren der Fall war? Die Landwirte produzierten weiterhin dieselben Mengen oder sogar mehr. Ein Milcherzeuger, zum Beispiel, konnte seinen Kühen ja nicht befehlen, weniger Milch zu geben, weil der Milchpreis im Moment nicht lukrativ war. Andererseits konnte er sich darauf verlassen, dass der Staat ihm seine Milch abnehmen würde, wenn auch vielleicht zu einem niedrigeren Preis. Das Problem der Überproduktion verlagerte sich infolgedessen von den Produzenten auf die staatlichen und die europäischen Institutionen. „Milchseen“ und Butterberge waren die Folge.
Die Milch-Güteverordnung ("Verordnung über die Güteprüfung und Bezahlung der Anlieferungsmilch" - MGVO) in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Milch-Güteverordnung ist seit dem 1. Januar 2004...