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Der Anteil der Milch am Haushalt der Europäischen Union

Gemessen am Staatshaushalt Deutschlands ist das Budget, das die EU verwaltet recht bescheiden. An den Ausgaben, die die EU daraus tätigt, lässt sich sehr gut der Stellenwert eines Politikfeldes innerhalb der Union erkennen. Der Agrarhaushalt der EU nimmt trotz der Budgetkürzungen der letzten Jahre noch 40 Prozent des Gesamthaushaltes ein.

52,5 Milliarden Euro für die Landwirtschaft der EU

Der Haushalt der EU sieht für das Jahr 2008 Ausgaben in Höhe von insgesamt 129,1 Milliarden Euro vor. Davon entfallen auf Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes 52,5 Milliarden Euro. Dieser teilt sich in 4 Milliarden Euro für marktbezogene Maßnahmen, 36,8 Milliarden Euro als Direktzahlung an die Landwirte und 11,3 Milliarden Euro in die Entwicklung des ländlichen Raums.

0,3 Prozent des EU-Haushalts für die Milch

Von den 52,5 Milliarden Euro, die die EU im Jahr 2008 in die Landwirtschaft ihrer Mitgliedsstaaten investiert, entfallen 166 Millionen Euro auf die Finanzierung der EU-Milchmarktordnung. 0,3 Prozent des EU-Landwirtschaftshaushalts also gehen an die Milch. Eine Summe, die nicht besonders hoch erscheint, angesichts der großen Bedeutung der Milchwirtschaft für die Landwirtschaft in der EU. Die vermeintliche Unverhältnismäßigkeit der Zahlen hängt mit der EU-Agrarmarktreform 2003 zusammen.

Diese Reform entkoppelte die Zahlungen an die Landwirte von der Produktion. Durch die Kürzung von Interventionspreisen und Exporterstattungen sanken in den vergangenen Jahren die Ausgaben der EU für die Milchmarktordnung von 4 Milliarden Euro 1995 auf die heutigen 166 Millionen Euro; und wird im Jahr 2009 noch einmal sinken – auf 139 Millionen Euro. Bedenkt man, dass die Zahl der Mitgliedsstaaten der EU im gleichen Zeitraum von 15 auf 27 gestiegen ist, sind die Rückgänge bei den Ausgaben für die Milchwirtschaft noch bemerkenswerter.

Keine Nachteile für die Milchbauern

Die kontinuierliche und massive Senkung der EU-Ausgaben für die Milchwirtschaft bedeutet jedoch nicht zwangsläufig einen Nachteil für die Milcherzeuger. Für sie haben sich lediglich die Art der Zuschüsse und die Bedingungen geändert.

Die Entkopplung der EU-Zuschüsse von der Produktionsmenge führte dazu, dass die Landwirte anstelle einer mengenbezogenen Beihilfe nunmehr Direktzahlungen aus EU-Töpfen beantragen können. Diese Direktzahlungen sind an die Einhaltung bestimmter Standards geknüpft. Und – sie werden nicht von der Statistik der Milchmarktordnung erfasst. Würde man sie erfassen, käme man auf eine Summe von insgesamt 36,8 Milliarden Euro für Direktzahlungen, die im Jahr 2008 an die landwirtschaftlichen Betriebe der EU gingen.

Die EU-Zuschüsse und der Milchpreis

Die Veränderungen bei den Zuschusszahlungen der EU haben auch Auswirkungen auf die Bildung des Milchpreises. Waren die Milchpreise im Jahr 2000 noch von mengenbezogenen Beihilfen, Interventionspreisen und Exporterstattungen gestützt, sind solche Instrumente entweder abgeschafft oder stark zurückgefahren worden. Die Landwirte erhalten stattdessen von der EU die Betriebsprämie als grundlegende Direktzahlung. Weitere Einkünfte müssen sie über den Verkauf ihrer Erzeugnisse am Markt erzielen, der nicht mehr – oder nur noch in sehr geringem Maße – von der öffentlichen Hand subventioniert, also gestützt, wird. Der Milchpreis ist somit den Gesetzen des freien Marktes ausgesetzt, bildet sich nach den Regeln von Angebot und Nachfrage und unterliegt folglich auch allen Unwägbarkeiten und Schwankungen am Weltmarkt.

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