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Agrarminister von Bund und Ländern beschließen verbesserte Förderung für Milcherzeuger

Am 29. April 2009 haben die Agrarministerinnen und –minister von Bund und Ländern beschlossen, deutsche Milcherzeuger und die Entwicklung des ländlichen Raumes verstärkt zu fördern. Hintergrund dieser Entscheidung ist die derzeitige schwierige Lage auf dem Milchmarkt.

Die Finanzierung

Die Förderung der Milcherzeuger und der Entwicklung des ländlichen Raumes wurde im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschlossen. Die Förderung wird über die Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder  „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ausgeschüttet. Die Mittel erhält die Gemeinschaftsaufgabe aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER). Die Agrarminister der EU-Mitgliedstaaten hatten beschlossen, dass Deutschland seine Milcherzeuger mit mehr Mitteln als bisher aus diesem Fonds unterstützen darf.


Förderung für die Milcherzeuger

Der PLANAK hat für die Milcherzeuger folgende Fördermaßnahmen beschlossen, die zum Teil bereits ab 2009, sonst ab 2010 gelten:

  • Die Erhöhung der Regelobergrenze für die Ausgleichszulage für Landwirte in benachteiligten Gebieten auf bis zu 200 Euro je Hektar.
  • Eine deutliche Anhebung der Investitionsförderung für Milcherzeuger, die ihre Betriebe bereits jetzt an die Zeit nach dem Ausstieg aus der Milchquote 2015 anpassen wollen. Änderungen bei der Agrarinvestitionsförderung sollen bereits 2009 angewendet werden.
  • Die Anhebung der Sommerweide-Prämie auf 50 Euro je Großvieheinheit (etwa eine Kuh), ebenfalls ab 2009.

Bereits am 9. April hatte der PLANAK für Milcherzeuger relevante Fördermaßnahmen beschlossen, die ab Mitte 2009 zur Anwendung kommen:

  • Anhebung des Fördersatzes für besonders tiergerechte Haltungsverfahren von 30 Prozent auf 35 Prozent.
  • Anhebung des förderfähigen Investitionsvolumens von 1,5 Millionen Euro auf 2,0 Millionen Euro. Damit sind nun Projekte förderfähig, die bis zu 2 Millionen Euro kosten.
  • Absenkung des Mindestinvestitionsvolumens generell und unbefristet auf 20.000 Euro. Damit sind Projekte förderfähig, die ab 20.000 Euro kosten.

Die Umsetzung der Beschlüsse

Der Bund wird die beschlossenen Fördermaßnahmen in den nationalen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe aufnehmen. Dieser Rahmenplan wird dann der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Ebenso wird mit den Länderprogrammen für ländliche Entwicklung verfahren. Die Europäische Kommission gibt daraufhin die Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) frei.

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